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Schuldnerberatung - Beteiligung an standeswidriger Werbung

Gewerblicher RechtsschutzÖBl 2006/14ÖBl 2006, 68 - 70 Heft 2 v. 1.3.2006

§ 1 UWG; § 14 UWG; § 45 RL-BA; § 46 RL-BA

Bei Kenntnis der verletzten Standesbestimmungen kann auch die Mitwirkung eines Dritten an einer standeswidrigen Werbung eine sittenwidrige Wettbewerbshandlung iSd § 1 UWG begründen.

OGH 04.10.2005, 4 Ob 148/05a

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