§ 55 MSchG; § 151 PatG
Der Rechnungslegungsanspruch soll keine Rechtsverfolgung von Lieferanten des Markenrechtsverletzers ermöglichen und gewährt keinen Auskunftsanspruch bezüglich der Warenherkunft und der Vertriebswege.
OGH 15.09.2005, 4 Ob 145/05k