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Wiener Werkstätten V -Verwendung der Domain " wiener-werkstaette.at"

Gewerblicher RechtsschutzMarkus Fallenböck (Glosse)ÖBl 2006/6ÖBl 2006, 31 - 33 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 4 Abs 1 Z 4 MschG; § 10 Abs 3 Z 2 MschG; § 9 UWG

Der OGH nimmt zur Beurteilung der Lauterkeit der Nachahmung einer deskriptiven Angabe Stellung und erläutert, dass der Begriff " Wiener Werkstätten" deskriptiv ist; Schutzfähigkeit besteht daher nur bei Vorliegen von Verkehrsgeltung.

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