§ 2 UWG
Bei Reichweitenvergleichen muss verpflichtend die Quelle und der Erhebungszeitraum offen gelegt werden.
OGH 14.06.2005, 4 Ob 94/05 k Regie Print.
§ 2 UWG
Bei Reichweitenvergleichen muss verpflichtend die Quelle und der Erhebungszeitraum offen gelegt werden.
OGH 14.06.2005, 4 Ob 94/05 k Regie Print.