§ 5 UrhG
Der OGH konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer zulässigen freien Benützung und einer sittenwidrigen Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Werks und spricht sich für einen Gesamtvergleich der beiden Werke aus.
OGH 11.08.2005, 4 Ob 125/05v Der Friseur.