Zusammenfassung: Ein Vergleich der zu bezahlenden Rahmengebühr mit den Kosten eines Zivilverfahrens ist nicht erforderlich, da das Kartellverfahren andere Ziele verfolgt.
Rechtsgrundlagen: § 80 Z 9 KartG 1988; § 84 KartG 1988
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Zusammenfassung: Ein Vergleich der zu bezahlenden Rahmengebühr mit den Kosten eines Zivilverfahrens ist nicht erforderlich, da das Kartellverfahren andere Ziele verfolgt.
Rechtsgrundlagen: § 80 Z 9 KartG 1988; § 84 KartG 1988
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