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§ 1 UWG; § 1 Abs 3 Z 8 AMG; LMG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/261Bl-LS 2005, 255 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 1 UWG; § 1 Abs 3 Z 8 AMG; LMG

Bei unklarer Einordenbarkeit eines Produkts als Arznei- oder als kosmetisches Mittel ist im Zweifelsfall ein Arzneimittel anzunehmen.

OGH 26.04.2005, 4 Ob 275/04a Prontosan W-Wundspüllösung.

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