§ 1 UWG; § 1 Abs 3 Z 8 AMG; LMG
Bei unklarer Einordenbarkeit eines Produkts als Arznei- oder als kosmetisches Mittel ist im Zweifelsfall ein Arzneimittel anzunehmen.
OGH 26.04.2005, 4 Ob 275/04a Prontosan W-Wundspüllösung.
§ 1 UWG; § 1 Abs 3 Z 8 AMG; LMG
Bei unklarer Einordenbarkeit eines Produkts als Arznei- oder als kosmetisches Mittel ist im Zweifelsfall ein Arzneimittel anzunehmen.
OGH 26.04.2005, 4 Ob 275/04a Prontosan W-Wundspüllösung.