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Zur Änderung des Textes der österreichischen Bundeshymne aus urheberrechtlicher Sicht

Gewerblicher RechtsschutzDietmar DokalikÖBl 2005/57ÖBl 2005, 250 - 253 Heft 6 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass Abänderungen am Text der österreichischen Bundeshymne die Einwilligung der Urheberin erfordern würde und setzt sich mit der Frage der Übertragbarkeit der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Zustimmungslegitimation auseinander. In diesem Zusammenhang prüft der Verfasser auch, ob die Bundeshymne als freies Werk iSd § 7 UrhG qualifiziert werden kann.

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