Zusammenfassung: Die Mitwirkung des Verkäufers am Anteilserwerb begründet keine Beteiligung am Zusammenschluss.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 3 KartG; § 15 AktG; § 115 GmbHG
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Zusammenfassung: Die Mitwirkung des Verkäufers am Anteilserwerb begründet keine Beteiligung am Zusammenschluss.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 3 KartG; § 15 AktG; § 115 GmbHG
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