§ 1 UWG; § 9 Abs 3 UWG
Der OGH erläutert, dass die vermeidbare Herkunftstäuschung die Sittenwidrigkeit der Nachahmung eines fremden Arbeitsresultats indiziert. Weiters definiert er die Charakteristika einer wettbewerblichen Eigenart des Produkts, die eine Voraussetzung für eine Herkunftsvorstellung bildet.