§ 5 UrhG
Fehlerverbesserungen, die Angleichung an Hardware oder Aktualisierungen eines Softwareprogramms können nicht als Bearbeitung desselben qualifiziert werden.
OGH 12.07.2005, 4 Ob 45/05 d TerraCAD.
§ 5 UrhG
Fehlerverbesserungen, die Angleichung an Hardware oder Aktualisierungen eines Softwareprogramms können nicht als Bearbeitung desselben qualifiziert werden.
OGH 12.07.2005, 4 Ob 45/05 d TerraCAD.