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§ 3 Abs 1 UrhG; § 9 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/243Bl-LS 2005, 210 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 3 Abs 1 UrhG; § 9 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

Ein Firmenlogo kann als eigentümliche geistige Schöpfung der angewandten Kunst urheberrechtliche Schutzfähigkeit besitzen.

OGH 08.02.2005, 4 Ob 280/04 m austrica.at.

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