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§ 2 UWG; § 502 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/202Bl-LS 2005, 205 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 2 UWG; § 502 Abs 1 ZPO

Die Haftung des Internet-Diensteanbieters für Rechtsverletzungen der Gestalter setzt die Offenkundigkeit der Rechtsverletzungen voraus; deren Beurteilung bildet keine erhebliche Rechtsfrage.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 78/05 g.

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