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§ 1 UWG; § 136 Abs 3 GewO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/117Bl-LS 2005, 166 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 1 UWG; § 136 Abs 3 GewO

Außenkontakte eines Unternehmensberaters stehen nur im Fall der Erfüllung berufstypischer Leistungen mit der Gewerbebefugnis in Einklang. Eine Berechtigung zur umfassenden Parteienvertretung besteht nicht.

OGH 11.01.2005, 4 Ob 248/04f Unternehmensberater II.

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