Art 7 Abs 1 lit b GMV
Der EuGH prüft die Eintragungsfähigkeit einer Marke, die aus Zeichen zusammengesetzt ist, die üblicherweise als Werbeslogan, Kaufaufforderung oder Qualitätshinweis Verwendung finden.
EuGH 21.10.2004, C-64/02 P, HABM/Erpo Möbelwerk GmbH Prinzip der Bequemlichkeit.