§ 9 Abs 1 UWG; § 10 Abs 1 MSchG; § 10a Z 4 MSchG
Bei der Kollision zwischen einer Unternehmens- und einer Domainbezeichnung ist nicht allein der Prioritätsgrundsatz maßgeblich. Bei Beurteilung der Zeichenidentität ist die top-level-Domain nicht zu berücksichtigen.