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§ 9 Abs 1 UWG; § 10 Abs 1 MSchG; § 10a Z 4 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/104Bl-LS 2005, 106 Heft 3 v. 1.6.2005

§ 9 Abs 1 UWG; § 10 Abs 1 MSchG; § 10a Z 4 MSchG

Bei der Kollision zwischen einer Unternehmens- und einer Domainbezeichnung ist nicht allein der Prioritätsgrundsatz maßgeblich. Bei Beurteilung der Zeichenidentität ist die top-level-Domain nicht zu berücksichtigen.

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