Zusammenfassung: Das Wortzeichen fight4you besitzt keine Unterscheidungskraft und kann nur nach Maßgabe des § 4 Abs 2 MSchG eingetragen werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 und 4, Abs 2 MSchG
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Zusammenfassung: Das Wortzeichen fight4you besitzt keine Unterscheidungskraft und kann nur nach Maßgabe des § 4 Abs 2 MSchG eingetragen werden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 und 4, Abs 2 MSchG
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