§ 25 Abs 3 UWG; § 409 Abs 2 ZPO
Die fehlende Festlegung einer Frist für die Urteilsveröffentlichung im Urteilsbegehren erfordert die gerichtliche Festlegung einer angemessenen Frist.
OGH 11.01.2005, 4 Ob 216/04z Format-Money 11,
§ 25 Abs 3 UWG; § 409 Abs 2 ZPO
Die fehlende Festlegung einer Frist für die Urteilsveröffentlichung im Urteilsbegehren erfordert die gerichtliche Festlegung einer angemessenen Frist.
OGH 11.01.2005, 4 Ob 216/04z Format-Money 11,