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§ 25 Abs 3 UWG; § 409 Abs 2 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/70Bl-LS 2005, 69 - 70 Heft 2 v. 1.4.2005

§ 25 Abs 3 UWG; § 409 Abs 2 ZPO

Die fehlende Festlegung einer Frist für die Urteilsveröffentlichung im Urteilsbegehren erfordert die gerichtliche Festlegung einer angemessenen Frist.

OGH 11.01.2005, 4 Ob 216/04z Format-Money 11,

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