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§ 1 UWG; §9 Abs 4; § 16 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/66Bl-LS 2005, 69 Heft 2 v. 1.4.2005

§ 1 UWG; §9 Abs 4; § 16 UWG

Bei Nachahmung fremder Arbeitsergebnisse steht dem Verletzten ein Bereicherungsanspruch zu. Schon vor dessen Geltendmachung kann er die Rechnungslegung beantragen.

OGH 11.01.2005, 4 Ob 216/04z Format-Money II.

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