Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass finanzielle Zahlungen eines Fotografen an eine Schule als Gegenzug für die Erlaubnis zur Erstellung von Schulfotos keine sittenwidrige Wettbewerbsverletzung begründen, wenn damit auch eine Abgeltung von Organisationsaufgaben der Schule verbunden ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 9a UWG