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§ 2 Abs 2 ÄrzteG; § 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/1Bl-LS 2005, 19 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 2 Abs 2 ÄrzteG; § 1 UWG

Der OGH erläutert, dass die im gegenständlichen Fall rechtsanhängige Behandlung energetischer Störungen durch Handbewegungen keinen Eingriff in den Arztvorbehalt und keine sittenwidrige Wettbewerbshandlung begründet.

OGH 28.09.2004, 4 Ob 168/04s Energiearbeit.

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