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§ 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/5Bl-LS 2005, 19 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 1 UWG

Die Kopie der Werbeeinschaltungen eines Mitbewerbers ist als schmarotzerische Ausbeutung einer fremden Leistung zu qualifizieren.

OGH 09.11.2004, 4 Ob 185/04s Dogwalker.

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