§ 1 UWG
Die Kopie der Werbeeinschaltungen eines Mitbewerbers ist als schmarotzerische Ausbeutung einer fremden Leistung zu qualifizieren.
OGH 09.11.2004, 4 Ob 185/04s Dogwalker.
§ 1 UWG
Die Kopie der Werbeeinschaltungen eines Mitbewerbers ist als schmarotzerische Ausbeutung einer fremden Leistung zu qualifizieren.
OGH 09.11.2004, 4 Ob 185/04s Dogwalker.