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§ 9 Abs 3 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/20Bl-LS 2005, 21 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 9 Abs 3 UWG

Auch ein nicht eingetragenes Warenzeichen ist als Geschäftsabzeichen iSd § 9 Abs 3 UWG zu qualifizieren.

OGH 19.10.2004, 4 Ob 190/04 a - Vinum.1

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