§ 9 Abs 3 UWG
Auch ein nicht eingetragenes Warenzeichen ist als Geschäftsabzeichen iSd § 9 Abs 3 UWG zu qualifizieren.
OGH 19.10.2004, 4 Ob 190/04 a - Vinum.1
§ 9 Abs 3 UWG
Auch ein nicht eingetragenes Warenzeichen ist als Geschäftsabzeichen iSd § 9 Abs 3 UWG zu qualifizieren.
OGH 19.10.2004, 4 Ob 190/04 a - Vinum.1