§ 33b MSchG; Art 12 Abs 2 lit a MarkenRL
Bei der Beurteilung der Fortentwicklung einer Markenbezeichnung zur Gattungsbezeichnung sind auch Hersteller und Händler als beteiligte Verkehrskreise einzubeziehen.
OGH 06.07.2004, 4 Ob 128/04 h Memory.1
§ 33b MSchG; Art 12 Abs 2 lit a MarkenRL
Bei der Beurteilung der Fortentwicklung einer Markenbezeichnung zur Gattungsbezeichnung sind auch Hersteller und Händler als beteiligte Verkehrskreise einzubeziehen.
OGH 06.07.2004, 4 Ob 128/04 h Memory.1