§ 9 UWG
Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit einer Bezeichnung nach § 9 UWG Stellung und konkretisiert die Abwehrrechte des Zeicheninhabers.
OGH 09.11.2004, 4 Ob 221/04 k Exacom/Exacon
§ 9 UWG
Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit einer Bezeichnung nach § 9 UWG Stellung und konkretisiert die Abwehrrechte des Zeicheninhabers.
OGH 09.11.2004, 4 Ob 221/04 k Exacom/Exacon