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§ 9 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/16Bl-LS 2005, 20 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 9 UWG

Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit einer Bezeichnung nach § 9 UWG Stellung und konkretisiert die Abwehrrechte des Zeicheninhabers.

OGH 09.11.2004, 4 Ob 221/04 k Exacom/Exacon

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