§ 24 Abs 1 UrhG
Im Fall der Werkerstellung für einen Auftraggeber ist auch von der konkludenten Einräumung eines Werknutzungsrechts auszugehen.
OGH 28.09.2004, 4 Ob 184/04v - Leistungsbeschreibung.
§ 24 Abs 1 UrhG
Im Fall der Werkerstellung für einen Auftraggeber ist auch von der konkludenten Einräumung eines Werknutzungsrechts auszugehen.
OGH 28.09.2004, 4 Ob 184/04v - Leistungsbeschreibung.