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Pop-up-Fenster - Veröffentlichung im Medium des beklagten Medieninhabers

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2005/6ÖBl 2005, 31 - 33 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 25 Abs 3 UWG; § 25 Abs 7 UWG

Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet hat die Urteilsveröffentlichung in Form eines Pop-up-Fensters zu erfolgen. Den Medieninhaber trifft aufgrund des Kontrahierungszwangs eine Veröffentlichungspflicht.

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