§ 25 Abs 3 UWG; § 25 Abs 7 UWG
Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet hat die Urteilsveröffentlichung in Form eines Pop-up-Fensters zu erfolgen. Den Medieninhaber trifft aufgrund des Kontrahierungszwangs eine Veröffentlichungspflicht.
§ 25 Abs 3 UWG; § 25 Abs 7 UWG
Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet hat die Urteilsveröffentlichung in Form eines Pop-up-Fensters zu erfolgen. Den Medieninhaber trifft aufgrund des Kontrahierungszwangs eine Veröffentlichungspflicht.