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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/136Bl-LS 2004, 207 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 1 UWG

Der OGH hat einen Verstoß gegen § 1 UWG durch das Nachmachen eines nicht sonderrechtlich geschützten Produktes angenommen, wenn im Einzelfall ein bewußtes Nachmachen vorliegt, und es genügend andere zumutbare Gestaltungsmöglichkeiten gibt, die keine Verwechslungsgefahr begründen.

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