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Waschmittel- und Geschirrspülmitteltabletten

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/194Bl-LS 2004, 214 Heft 5 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke wird genauso wie bei allen anderen Markenformen geprüft. Der EuGH führt allerdings ins Treffen, dass Verbraucher in der Regel nicht von der Form einer Ware auf ihre Herkunft schließen, weshalb der Nachweis der Unterscheidungskraft bei dreidimensionalen Marken schwieriger ist.

EuGH als Rechtsmittelinstanz 29.04.2004, C-456, 457/01P

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