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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.ÖBl 2004/54ÖBl 2004, 215 - 217 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 1 UWG; § 577 ff ZPO

Domaingrabbing stellt einen Verstoß gegen § 1 UWG dar. Die ICANN hat ein spezielles Streitbeilegungsverfahren für Konflikte im Zusammenhang mit Domainnamen entwickelt. Es zeichnet sich durch eine schnelle Erledigung aus. Dieses Streitbeilegungsverfahren ist kein Schiedsverfahren iSd § 577 ZPO. Die Geltendmachung der Kosten ist deshalb kein prozessrechtlicher Anspruch.

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