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Entscheidung - OGH 16.03.2004, 4 Ob 43/04h

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/123Bl-LS 2004, 157 Heft 4 v. 1.8.2004

§ 78 UrhG

Werden durch die Veröffentlichung eines Bildes berechtigte Interessen einer Person verletzt, hat eine Interessensabwägung stattzufinden. Dabei ist auch der dem Bild zugefügte Text zu berücksichtigen.

OGH 16.03.2004, 4 Ob 43/04h

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