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Verschleißerprovision

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/89Bl-LS 2004, 118 - 119 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Zwischen den Interessen des marktbeherrschenden Unternehmens und den davon betroffenen Unternehmen ist eine Abwägung vorzunehmen. Als missbräuchlich iSd § 35 Abs 1 Z 1 KartG wird das Erzwingen vn Einkaufsbedingungen durch das beherrschende Unternehmen angesehen.

Rechtsgrundlagen: § 35 KartG; Art 82 EG

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