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Weinatlas

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/94Bl-LS 2004, 119 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 3 Abs 2 UrhG

Damit ein Lichtbild als ein Lichtbildwerk iSd § 3 Abs 2 UrhG zu beurteilen ist, muss eine individuelle Zuordnung zwischen dem Fotografen und dem Lichtbild möglich sein und Unterscheidbarkeit gegeben sein, ohne dass eine besondere Originalität notwendig ist.

OGH 16.12.2003, 4 Ob 221/03h

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