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Juvina-Flasche

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/71Bl-LS 2004, 116 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 1 MSchG; § 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 4 Abs 1 Z 6 MSchG

Das Eintragungshindernis des §4 Abs 1 Z 6 MSchG besteht bei der Registrierung von dreidimensionalen Zeichen, da Zeichen, die aus einer produktions- oder warenbedingten Form bestehen, nicht eintragungsfähig sind. Damit ein dreidimensionales Zeichen trotzdem schutzfähig ist, muss es die übrigen Voraussetzungen, wie die Unterscheidungskraft erfüllen.

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