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International Trade Consulting

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/74Bl-LS 2004, 117 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Die Registrierung eines Zeichens als Marke, welches der Europaflagge sehr ähnlich ist, ist ausgeschlossen, es sei denn es kann eine Berechtigung zur Führung des Zeichens vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 lit c MSchG; § 5 MSchG; § 7 MSchG

Stichworte: BA 10.04.2003, Bm 15/02 = PBl 2003, 161

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