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Waren des täglichen Bedarfs

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/46Bl-LS 2004, 113 Heft 3 v. 1.6.2004

§1 UWG; § 15 Vlbg RaumplanungsG; Einkaufszentren-WarenlisteV

Ein Verstoß gegen Raumordnungsvorschriften ist sittenwidrig iSd § 1 UWG, wenn er darauf gerichtet war, einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern zu erzielen. Weiters ist zu prüfen, ob die Rechtsansicht des poteniellen Verletzers noch vom Gesetz gedeckt ist.

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