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Pro Herz - Arzneimittelwerbung gegenüber Verbrauchern

Gewerblicher RechtsschutzAnmerkung von Helmut GamerithÖBl 2003/72ÖBl 2003, 267 - 269 Heft 6 v. 1.12.2003

§ 1 UWG; § 51 Z 1 AMG; Art 88 Abs 1 RL 2001/83/EG ; § 226 Abs 1 ZPO

Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Absatzförderung durch Arzneimittelwerbung. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Exekutionsbewilligung nach § 7 Abs 1 EO erörtert.

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