§ 1 UWG; § 51 Z 1 AMG; Art 88 Abs 1 RL 2001/83/EG ; § 226 Abs 1 ZPO
Die Entscheidung des OGH befasst sich mit der Absatzförderung durch Arzneimittelwerbung. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Exekutionsbewilligung nach § 7 Abs 1 EO erörtert.