§ 1 UWG; § 2 Abs 2 ÄrzteG
Das Urteil des OGH befasst sich mit der Frage, ob die den Ärzten vorbehaltene Diagnosestellung auch von Apothekern ausgeübt werden darf. Im Fall der Messung von Blutwerten mit einem vollautomatischen Gerät, wird dies vom OGH bejaht, da dies keine Tätigkeit iSd § 2 Abs 2 ÄrzteG darstellt.