Zusammenfassung: Die Entscheidung des OGH zieht die Grenzen bei der freien Werknutzung. In diesem Zusammenhang wird auch der Begriff des Zitates umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 43 Abs 1 UrhG; § 44 Abs 1 UrhG; § 46 Z 1 UrhG; Art 10 RBÜ; § 49 dUrhG; Art 10 MRK