vorheriges Dokument
nächstes Dokument

adnet.at II - Keine Namensbestreitung durch Registrierung des Ortsnamens als Domain-Name

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Markus Fallenböck, evolaris eBusiness Competence center, Graz und von Georg Reitböck, RAA Schönherr Rechtsanwälte, WienÖBl 2003/74ÖBl 2003, 271 - 275 Heft 6 v. 1.12.2003

§ 43 ABGB; § 1 UWG; § 2 UWG; § 9 UWG

Die gegenständliche Entscheidung des OGH bespricht den Unterschied zwischen Namensbestreitung und Namensanmaßung. In diesem Zusammenhang wird auch der Fall von sittenwidrigem Domain-Grabbing iSd § 1 UWG besprochen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!