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Geleitwort - Eingriff in die Verwertungsrechte

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich, Sektionschef im BMJ iR und Johannes Barbist RA, Binder Grösswang Rechtsanwälte, InnsbruckÖBl 2003/68ÖBl 2003, 250 - 251 Heft 5 v. 1.10.2003

§ 24 Abs 1 UrhG

Die Entscheidung des OGH unterscheidet die jeweiligen Ansprüche aus einer Werknutzungsbewilligung und eines Werknutzungsrechts. Weiters wird in diesem Zusammenhang die Beweislastverteilung bei der Frage, welches der beiden Rechtsverhältnisse gegeben ist, erläutert.

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