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Red Bull - Missbräuchlicher Verkauf von waren unter dem Einstandspreis

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Johannes Barbist, RA Binder-Grösswang Rechtsanwälte, InnsbruckÖBl 2003/66ÖBl 2003, 244 - 247 Heft 5 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Die Entscheidung des OGH beschreibt den Behinderungswettbewerb durch ein marktbeherrschendes Unternehmen, indem es Mitbewerber durch gezielte Kampfpreisunterbietungen behindert.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG; Art 82 EG; § 266 ZPO

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