§ 3 Abs 2 UrhG; § 74 Abs 1 UrhG
Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Auswirkungen der Eurobike Entscheidung auf Lichtbildhersteller. In diesem Zusammenhang wird erörtert, wie Urheberrecht und Leistungsschutzrecht des gewerbsmäßigen Lichtbildherstellers nebeneinander entstehen können.