Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit der Beurteilung, ob eine Erfindung auf erfinderischer Tätigkeit beruht.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 22a PatG; § 48 Abs 1 PatG
Stichworte: PBl 2003, 29
Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit der Beurteilung, ob eine Erfindung auf erfinderischer Tätigkeit beruht.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 22a PatG; § 48 Abs 1 PatG
Stichworte: PBl 2003, 29