Art 2 EG-MarkenRL; § 3 dMarkenG; § 8 dMarkenG
Die Vorabentscheidung des EuGH beschäftigt sich mit der Auslegung des Art 2 EG-MarkenRL. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass es einem Riechzeichen an der grafischen Darstellbarkeit mangelt und somit keine Marke sein kann.