§ 14 MSchG; § 51 MSchG; § 9 UWG
Das gegenständliche Urteil des OGH beschäftigt sich mit Unterlassungsansprüchen des Lizenznehmers, betreffend sein Markenrecht gegen einen Dritten der das Zeichen unentgeltlich nutzt. In Bezug auf diese Problematik werden die Rechtsfolgen und die Ansprüche aus einem Lizenzvertrag erörtert.