§ 1 UWG; § 3 Abs 5 letzter Satz PrG-G
Das gegenständliche Urteil des OGH befasst sich mit dem Werbeverbot iSd § 3 Abs 5 letzter Satz PrR-G. Weiters wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein in diesem Zusammenhang erfolgter Normverstoß als sittenwidrig iSd § 1 UWG anzusehen ist.