§ 10 Abs 2 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG; § 1 UWG
Das Urteil des OGH Befasst sich mit der Ausbeutung des Rufes eines bekannten und attraktiven Kennzeichens. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verwertbarkeit des Rufes eines Kennzeichens eingegangen. Weiters wird auf den zeitlichen Rang des zeichenrechtlichen Bekanntheitsschutzes und die Kollision von Schutzrechten Bezug genommen.