Zusammenfassung: Die Autoren äußern sich kritisch zur Entscheidung des LG Ried i.I. 18.12.2001, 6 R 342/01 p, bezüglich der Kostenersatz für die Inanspruchnahme eines Patentanwalts. Dabei wird die Meinung vertreten, dass die Inanspruchnahme eines Patentanwalts entgegen der gerichtlichen Entscheidung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung iSd § 41 ZPO unabdingbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 41 ZPO