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graz2003.com - Wettbewerbsrechtlicher und namensrechtlicher Schutz des Namens einer Landeshauptstadt?

Gewerblicher RechtsschutzAnmerkung von Helmut GamerithÖBl 2002/62ÖBl 2002, 276 - 280 Heft 6 v. 1.12.2002

§ 1 UWG; § 43 ABGB

Das Urteil des OGH beschäftigt sich unter anderem mit den Definitionen von sittenwidrigem Domain-Grabbing und sittenwidrigem Behinderungswettbewerb. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Namensschutzes im Rahmen des § 43 ABGB, in Zusammenhang mit der Benützung von Namen einer Landeshauptstadt, erörtert.

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